ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PFLÜGLER PHOTO FOTOGRAFIE
A. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilte Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
"Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
B. Urheberrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
Der Besteller eines Bildes i.S. vom Paragraph 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
C. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise.
Der Fotograf ist berechtigt, 50 Prozent der Gesamtvergütung bereits bei Auftragserteilung als Vorkasse zu fordern.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit, soweit nicht ausdrückliche Vorgaben erfolgen. So sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Liegt kein Layout oder Briefing in schriftlicher Form vor, so gilt die Gestaltung des Fotografen grundsätzlich als akzeptiert. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
D. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
E. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
F. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei einer Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter Fototermine sind 50 Prozent des vereinbarten Honorars zu zahlen.
G. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
I. Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
AGB PFÜGLER PHOTO DROHNENSERVICE
Die AGB gelten als vereinbart mit der Beauftragung von PFLÜGLER PHOTO
A. Geltungsbereich
Pflügler Photo erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Pflügler Photo hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Pflügler Photo in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers, Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos erbringt.
B. Vertragsgegenstand
Pflügler Photo führt Auftragsarbeiten samt Piloteneinsatz durch. Zum Zwecke hochauflösender Luftaufnahmen von Objekten, nach Vorgaben des Auftraggebers. Pflügler Photo bietet neben der Umsetzung auch Beratung dazu an. Darüber hinaus bietet Pflügler Photo auf Wunsch die Veredelung des gewonnenen Rohmaterials.
Pflügler Photo fliegt die Drohne gemäß Umfang und Leistung des vereinbarten Auftrags. Wir sind bemüht ein möglichst maximales Ergebnis zu erfüllen. In die Berechnung der vereinbarten Auftragszeiten zählen die reinen Flugzeiten inklusive Start und Landung sowie Akkuwechsel und sonstige Rüstzeiten, wie auch besondere Regiewünsche des Kunden.
Die Angebote sind freibleibend. Sollte vor Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen auftreten werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig und vor dem Auftragszeitpunkt mitgeteilt. Dem Auftraggeber wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten.
C. Beauftragung Dritter & Konkurrenzschutz
Pflügler Photo kann ihre Rechte und Pflichten aus Verträgen auch Dritten übertragen, wenn es zu technischen Zwecken notwendig ist oder dem Auftrag zu Gute kommt.
Die von Pflügler Photo eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Der Subunternehmer verpflichtet sich im Auftrag von Pflügler Photo zu arbeiten und alle Anweisungen nach bestem Gewissen umzusetzen. Der Subunternehmer arbeitet auf eigene Verantwortung. Der Subunternehmer verpflichtet sich, keine Absprachen zwischen ihm und Pflügler Photo an Dritte oder an den Kunden weiterzugeben. Dazu gehören unter anderem Umfang der Gage sowie Absprachen zwischen Pflügler Photo und dem Subunternehmer. Sollte der Subunternehmer gegen diese Vorschriften verstoßen, kann Pflügler Photo ihm einen Schadensersatz von Pauschal 1000,00€ in Rechnung stellen.
D. Besondere Umstände
Die Sicherheit für das Umfeld und Menschen bei der Durchführung der Flüge hat absoluten Vorrang. Ebenso die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen der Luftsicherheit. Pflügler Photo kann Flüge jederzeit ablehnen, abbrechen oder verschieben. Dies entscheidet der jeweilige im Einsatz befindliche Pilot. Pflügler Photo übernimmt keine Haftung für Kosten die dem Auftraggeber entstehen, wenn aus folgenden Gründen ein Drohnenflug nicht zu Stande kommt:
1. Wenn Flüge aus Sicht des Piloten am vereinbarten Ort, zu gefährlich sind und Menschen, Tiere oder Objekte Schaden nehmen könnten.
2. Wenn das Wetter keinen sicheren Flug gewährleistet. Drohnenflüge sind bei Regen, Schnee, Gewitter, zu starken Winden, schlechten Lichtverhältnissen unter Umständen nicht sicher zu gewährleisten.
3. Bei nachgewiesener Krankheit des Piloten, Ausfall der Flugtechnik oder der Logistik der Pflügler Photo Drohnenservice.
4. Bei nicht vorhersehbaren Ereignissen die einen Start verhindern, wie beispielsweise höhere Gewalt oder Katastrophen.
5. Wenn sich herausstellt das es regulatorische Gründe gibt die einen Flug verhindern oder eine Aufstiegsgenehmigung nicht ausgestellt wird.
E. Zahlungsbedingungen
Die von Pflügler Photo gestellten Rechnungen an Privatpersonen sind stets ohne Abzug sofort am Aufnahmeort zu bezahlen gegen Übergabe einer Rechnung/Quittung. Kunden (gewerblich) können den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt überweisen. Bei nicht fristgerechter Zahlung können Mahngebühren erhoben werden. Bei Zahlungsverzug, fallen bei einem Nichtverbraucher Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und bei einem Verbraucher fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) an.
Bei Aufträgen und Projekten mit einem Wert von größer 1000 €, werden 30% Anzahlung bei Auftragserteilung fällig. Der Rest innerhalb 14 Tage nach Auftragsabschluss. Bei Stornierung von Copter Aufträgen kommen folgende Staffelungen zum Tragen:
bis 7 Tage vor Termin 25% des vereinbarten Honorars bis 3 Tage vor Termin 40% des vereinbarten Honorars bis 48 Stunden vor Termin 50% des vereinbarten Honorar
bis 24 Stunden vor Termin 100% des vereinbarten Honorar
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Pflügler Photo.
F.Urheberrecht und Nutzung
Das Copyright/Urheberrecht für veröffentlichte und privat genutzte, von Pflügler Photo selbst erstellte Fotografien, Videosequenzen und Grafiken bleiben allein bei Pflügler Photo. Pflügler Photo behält sich somit das Recht vor, die Bilder zu Drucken! Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Fotografien, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Pflügler Photo nicht gestattet. Pflügler Photo überträgt dem Auftraggeber die für den Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Vergütung über.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pflügler Photo als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Pflügler Photo zum Schadensersatz. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Pflügler Photo die erstellten Aufnahmen (Foto und Videomaterial), als Referenz anführen und vorführen darf.
Der Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung, dass er zu den Pflügler Photo erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, dass ihm insbesondere etwaige urheberrechtliche Nutzungsrechte zustehen.
In keinem Fall ist Pflügler Photo dazu verpflichtet, Untersuchungen / Nachforschungen über Urheberrechtsverletzungen oder sonstigen Schutzverletzungen anzustellen.
Der Auftraggeber trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt Pflügler Photo in allen Fällen von der Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere Urheberrechts-und Schutzrechtsinhaber, frei.
G. Haftungsausschluss Datenschutz und Urheberrechte
Werden bei der Durchführung des Auftrages Rechte Dritter verletzt, so haftet der Auftraggeber vollumfänglich. Dies gilt auch bei Ablichtungen von Objekten Dritter, die das Einverständnis Dritter voraussetzen. Pflügler Photo haftet nicht für Schäden die sich aus Nutzung und Weitergabe des auf Bestellung des Auftraggebers gefertigten Bildmaterials ergeben.
H. Lieferung und Leistung
Nach Beendigung des Auftrages und Fertigstellung des Bildmaterials, werden dem Auftraggeber die Fotos oder die Filmaufnahmen in vereinbarter Weise zur Verfügung gestellt. In der Regel per Downloadlink. Wir speichern das Material nur für 12 Monate. Gegen Aufpreis und Genehmigung des Auftraggebers kann eine verlängerte Speicherung aus Sicherheitsgründen vereinbart werden.
I. Stornierungen
Eine Stornierung der vereinbarten Termine zwischen Auftraggeber und Pflügler Photo muss mindestens 36 Stunden vor dem vereinbarten Flugtermin erfolgen! Wenn der Auftraggeber den Auftrag schriftlich absagt und der Copter Pilot ist bereits auf dem Weg zum vereinbarten Aufnahmeort, müssen die Fahrtkosten und die verbrauchte Zeit des Piloten erstattet werden. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber am Auftragsort den Auftrag storniert.
J. Haftung
Pflügler Photo führt alle Aufträge sorgfältig und gewissenhaft durch nach erfolgter Prüfung. Wir übernehmen keine weiteren Ansprüche vom Auftraggeber und keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die eingesetzten Copter und Piloten sind jeweils mit der notwendigen Haftpflichtversicherung von 5 Mio. € versichert. Schäden an Coptern und Technik die durch das Verschulden des Auftragsgebers verursacht wurden, sind in vollem Umfang zu ersetzen.
K. Gerichtsstand
Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Meldorf. Es gilt immer das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat.
L. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dieser Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht davon berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Pflügler Photo Drohnenservice – Stand 2022